Mitglied beim SVD werden
Mitgliedsbeiträge
![](https://svd-auhagen.de/wp-content/uploads/2024-03-15-17_56_13-Eintrittserklaerung-neu-02-246835.pdf-und-4-weitere-Seiten-Persoenlich-–-Micro.png)
Kündigung
Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstands. Er ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zulässig.